Hausbeleuchtung außen: Diese Vorschriften sollten Sie beachten

Hausbeleuchtung außen: Diese Vorschriften sollten Sie beachten

Eine gute Hausbeleuchtung außen hat zahlreiche Vorteile: Sie erhöht nicht nur die Sicherheit, sondern auch den Komfort nach Einbruch der Dunkelheit beträchtlich – für Bewohner, Besuch, den Postboten oder Lieferdienste. Gleichzeitig trägt sie entscheidend zu einem ansprechenden und einladenden Erscheinungsbild des Grundstücks bei. Bei der Gestaltung Ihrer Hausbeleuchtung für außen sollten Sie jedoch nicht nur Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen beachten, sondern auch einige gesetzliche Vorschriften. So beugen Sie nachbarschaftlichem Streit, Schadensersatzklagen und anderem Ärger zuverlässig vor – und gestalten Ihre Hausbeleuchtung außen sicher und stimmungsvoll. Mehr dazu lesen Sie in diesem Artikel.

Verkehrssicherungspflicht – sorgen Sie für ausreichend Beleuchtung

Für Hauseigentümer in Deutschland gilt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, laut der diese Sorge dafür tragen müssen, dass niemand auf ihrem Grundstück zu Schaden kommt. Eine Folge davon: Bei Schnee und Glätte müssen Eigentümer sicherstellen, dass die Wege geräumt und gestreut sind. Doch die potenziellen Gefahrenquellen – und daraus resultierenden Pflichten – sind vielfältiger, als man vielleicht denkt. Eine Weitere ist die Dunkelheit. So muss jeder Hausbesitzer gewährleisten, dass sein Grundstück ausreichend beleuchtet ist. Sollte etwa der Pizza-Lieferant unglücklich stolpern, weil Ihr Hauseingang nicht hell genug ist, können saftige Schadensersatzansprüche die Folge sein.

Für die Hausbeleuchtung außen sollten Sie daher Folgendes beachten:

  • Ob Besuch, der Postbote oder ein Lieferdienst – damit sie Ihr Grundstück zu normalen Verkehrszeiten (von 07:00 bis 22:00 Uhr) gefahrlos betreten können, muss eine ausreichende Außenbeleuchtung vorhanden sein.
  • Diese Verkehrspflicht gilt für alle allgemein zugänglichen Bereiche: also den Hauseingang, Geh- und Zugangswege, Treppen sowie falls vorhanden den Hof.
  • Je nachdem, in welchem Bundesland oder welcher Kommune Sie leben, können Sie zudem gesetzlich verpflichtet sein, Ihre Hausnummer zu beleuchten. 

Sind Sie auf der Suche nach geeigneten Außenleuchten? Oder benötigen Sie noch etwas Inspiration? Auf unseren Seiten zu Fassadenbeleuchtung, Wegeleuchten und Einfahrt-Beleuchtung finden Sie stilvolle Lampen und zahlreiche Tipps. Welche Leuchten sich rund um Ihre Haustür gut machen, erfahren Sie in unserem Artikel zur Beleuchtung des Hauseingangs.

Hausbeleuchtung außen automatisch schalten

Um Unfälle bei Dunkelheit zu vermeiden und im Fall der Fälle für Schäden nicht haftbar gemacht zu werden, sollten Sie Ihre Hausbeleuchtung für außen sorgfältig planen und sämtliche Stolperfallen sichtbar machen. So erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern schützen natürlich auch sich und Ihre Familie – besonders in der dunklen Jahreszeit. Lampen mit Zeitschaltuhr sind eine Möglichkeit, doch wer das Licht nicht dauernd brennen lassen möchte, ist mit einem Bewegungssensor besser beraten. Welche Vorteile Außenbeleuchtung fürs Haus mit Bewegungsmelder sonst noch hat, lesen Sie in unserem Artikel zum Thema.

Immissionsschutz – nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn

Wie so oft im Leben empfiehlt sich auch bei der Hausbeleuchtung für außen der goldene Mittelweg: nicht zu wenig, aber auch nicht zu viel. Nicht nur für ein harmonisches Ergebnis und der Umwelt zuliebe – auch um des Nachbarschaftsfriedens willen. Damit niemand unter der nachbarlichen Hausbeleuchtung für außen leiden muss, wurde hierzu das Nötige im Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 906) geregelt: Blendendes Licht von Gartenbeleuchtung und Co. ist demnach eine Immission, die Nachbarn nur zugemutet werden darf, solange sie ortsüblich ist und deren Leben nicht wesentlich beeinträchtigt.

Wenn Sie Ihre Hausbeleuchtung außen anbringen, sollten Sie aus Rücksicht auf die Anwohner also dafür sorgen, dass

  • Spots und Strahler die umgebenden Häuser und Grundstücke nicht direkt anstrahlen.
  • Ihre Leuchten nicht auf die Fenster Ihrer Nachbarn gerichtet sind – das gilt insbesondere für Schlafzimmer.
  • Ihre Außenbeleuchtung nicht zu grell ist (als Orientierung gibt es je Bundesland Lichtrichtlinien für konkrete Immissionswerte).
  • Potenzielle Störfaktoren ab 22:00 aus sind – indem Sie wo nötig die Beleuchtungsstärke verringern und eventuelle blinkende Weihnachtsbeleuchtung ausschalten.

Unsere Empfehlung: Nutzen Sie Außenbeleuchtung mit einem angenehmen, warmweißen Licht und sehr naturgetreuer Farbwiedergabe, wie beispielsweise in-lite sie anbietet, und erstellen Sie erst einen Beleuchtungsplan. So verhindern Sie, dass Ihr Garten überbelichtet ist, und wird Ihre Hausbeleuchtung außen bedarfsgerecht und ausgewogen. Mithilfe von Bewegungsmeldern und smarter Gartenbeleuchtung können Sie diese dann komfortabel und clever steuern – damit das Licht genau zum richtigen Zeitpunkt den gewünschten Bereich erstrahlen lässt!

 

 
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